Wir haben eine Kassenzulassung

Das bedeutet für Sie, dass die Behandlung von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, wenn sie von Ihrem Arzt verordnet ist.

Dies ist möglich bei Patienten mit Diabetes, bei denen zudem Nervenschädigungen oder Durchblutungsstörungen vorliegen. 

Voraussetzung für die Behandlung ist, dass Sie uns ein korrekt ausgefülltes Rezept einreichen.

Die Diagnosen müssen vollständig ausgefüllt, und das Rezept darf am Tag der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein.

Wir rechnen die Behandlungen direkt mit der Krankenkasse ab, sie zahlen lediglich gegebenenfalls Ihren Eigenanteil.